Mit dem 16. April entfällt die Maskenpflicht in der Hotellerie, lediglich die Empfehlung bleibt bestehen.
Weiterhin verpflichtend ist die FFP2 Maske hier:
– höchst vulnerable Bereiche (bspw. Krankenhäuser),
– in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen,
– in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (z.B. in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel)
Die Einreise nach Österreich setzt weiterhin 3G voraus.
Alle Infos findest Du auch unter safety first.
Für Fragen stehen wir Dir jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
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